Nach dem genannten Wochenende Mitte November verlangte der Beschuldigte während rund 4 Monaten, d.h. bis Mitte März 2009 weitere insgesamt etwa zehn Mal die orale Befriedigung durch die Privatklägerin. Sämtliche Übergriffe fanden im Zimmer des Beschuldigten an der […]-Strasse in Q. statt, wobei sich das Muster stets wiederholte (Act. 426). Ebenso riss der Beschuldigte der Zivilklägerin wiederholt am Geschlechtsteil und an den Brüsten und verlangte von ihr, dass sie ihm sagte, wie sehr sie seinen Penis brauche. Der Beschuldigte bestreitet vollumfänglich, jemals mit der Zivilklägerin sexuellen Kontakt in irgendeiner Form gehabt zu haben.