"I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) 1. Ausnützung einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 StGB) zum Nachteil von A., geb. […], begangen in der Zeit vom 1. November 2008 bis zum 15. März 2009 in Q. Der Beschuldigte hat unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses eine Person veranlasst, sexuelle Handlungen vorzunehmen und zu dulden, in dem er Folgendes getan hat: