1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem Beschuldigten für die ungerechtfertigte Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 486 Tagen eine Genugtuung von Fr. 69'795.00 zu bezahlen. - 38 - Diese Entschädigung entfällt im Umfang, in welchem eine Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft auf eine vom Appellationsgericht Basel-Stadt ausgesprochene Strafe stattfindet. 3. Die Zivilklage der Privatklägerin wird auf den Zivilweg verwiesen.