Appellationsgericht Basel-Stadt zur rechtskräftigen Ausfällung einer Strafe kommen, auf die die im vorliegenden Verfahren ausgestandene Haft nur teilweise angerechnet werden kann, ergibt sich die dem Beschuldigten auszurichtende Entschädigung aus der Differenz zwischen dem im vorliegenden Verfahren ausgestandenen Freiheitsentzug von 486 Tagen und der Anzahl im Verfahren vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt ausgefällten Strafeinheiten. 12. Die Privatklägerin macht eine Schadenersatzforderung von Fr. 1'888.90 sowie eine Genugtuungsforderung von Fr. 13'000.00 gegen den Beschuldigten geltend.