Der Tagessatz für die ersten sechs Monate der ausgestandenen Untersuchungshaft beträgt damit Fr. 220.00, jener für die weiteren sechs Monate Fr. 110.00 und jener für die restlichen 126 Hafttage Fr. 82.50. Insgesamt resultiert daraus für den Fall, dass es im Verfahren vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt nicht zur rechtskräftigen Ausfällung einer Strafe kommt, auf die die im vorliegenden Verfahren ausgestandenen Haft angerechnet werden kann, eine Entschädigung von Fr. 69'795.00 ((180 x Fr. 220.00 = Fr. 39'600.00) + (180 x Fr. 110.00 = Fr. 19'800.00) + 126 x Fr. 82.50 = Fr. 10'395.00)). Sollte es im Verfahren vor dem