sowie der mehrfachen Tätlichkeit zum Nachteil der Ex-Lebenspartnerin handelt es sich um verhältnismässig schwere Vorwürfe, wodurch die subjektive Betroffenheit des Beschuldigten erhöht wurde. Durch die Abwesenheit im Berufsleben erfuhren auch seine Laufbahn und seine Karriereplanung eine Beeinträchtigung, welche bei der Festsetzung des Tagessatzes ebenfalls zu berücksichtigen ist. In Würdigung dieser Umstände ist die ermittelte Grössenordnung der Tagessätze um 10 % zu erhöhen.