__ bestehen, nicht gänzlich umzustossen. In der vorliegenden Konstellation, in der sich Aussage gegen Aussage gegenüberstehen, hat folglich in Nachachtung des Grundsatzes in dubio pro reo ein Freispruch des Beschuldigten vom Vorwurf der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB zu erfolgen. 9. Zusammenfassend ist der Beschuldigte von sämtlichen ihm in der Anklage gemachten Vorwürfen freizusprechen. 10. Infolge der zu erfolgenden Freisprüche ist auf die für den Fall einer Verurteilung eventualiter gestellten Beweisanträge des Beschuldigten nicht weiter einzugehen.