357 Frage 14). Vor Obergericht sagte er dazu in Übereinstimmung aus, der Beschuldigte habe der Privatklägerin gedroht, er werde sie töten lassen. Er tue es selber. Falls er es nicht könne, tue es sein Sohn, und falls dieser es auch nicht könne, tue es sein Enkel. Nachdem er noch einmal auf die strafrechtlichen Folgen des falschen Zeugnisses hingewiesen worden war, sagte er wiederholt aus, der Beschuldigte habe seinen Pass hervorgeholt, ihn auf den Tisch gelegt und gesagt: «Du wirst noch Rechenschaft ablegen. Wenn nicht ich, dann mein Sohn, wenn nicht er, dann mein Enkelsohn. Diese Rechnung wird einmal beglichen.»