357 Frage 12). G._____ wurde im Folgenden vorgehalten, er habe ausgesagt, der Beschuldigte sei um ca. 20:00 Uhr in die Wohnung gekommen und habe zur Privatklägerin gesagt, er werde sie und die ganze Familie tot machen und dann in die Türkei zurückkehren. Wenn er sie nicht alle tot mache, werde es sein Bruder oder sein Sohn tun. Er gab an, der Beschuldigte habe genau das gesagt, was er vorhin zu Protokoll gegeben habe [gemeint: die Antwort auf Frage 12]. Der Beschuldigte habe ihm damals gesagt, dass er keinen Pass habe. Aber dann habe er ihm seinen Pass gezeigt, ihn auf den Tisch geschlagen und gesagt, dass er alles organisiert habe (UA act. 357 Frage 14).