320 Fragen 25 und 26). Gestützt auf diese Aussagen ist davon auszugehen, dass die Brüder F._____ und J._____ der Privatklägerin gut gesinnt waren. Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass sie wahrheitswidrig zu ihren Ungunsten ausgesagt haben könnten, sind nicht ersichtlich. Sie sind damit mangels gegenteiliger Hinweise als neutrale Personen zu qualifizieren, auf deren Aussagen abzustellen ist. - 32 -