In Bezug auf die Qualität der Kernaussagen der Privatklägerin ist festzuhalten, dass sie sich etwas detaillierter erweisen und stärker ausgeprägte Realkennzeichen aufweisen als die Aussagen zu den übrigen dem Beschuldigten gemachten Vorwürfen. So beschrieb die Privatklägerin die Nebensächlichkeit, dass der Beschuldigte vor der Drohung seinen Pass aus der Hosentasche genommen und ihr angekündigt habe, dass er alles organisiert habe. Darüber hinaus gab sie das Detail an, dass er ihr nicht nur ihren eigenen Tod, sondern auch jenen seiner Ex-Freundin I._____ in Aussicht gestellt habe.