8.2.2. Die Privatklägerin sagte anlässlich der Einvernahme vom 27. August 2014 aus, als der Beschuldigte am Abend des 4. August 2014 nach Hause gekommen sei, habe er seinen Pass aus dem Hosensack genommen und gesagt, er habe alles organisiert. Er werde zuerst sie und dann N._____ (seine Ex-Freundin) umbringen. Auch wenn er nicht mehr in der Schweiz sei, habe er Leute, die sie umbringen würden (UA act. 319 Frage 24). Die Privatklägerin bestätigte, dass am Abend des 4. August 2014 ein Treffen mit ihrem Bruder, dem Beschuldigten sowie weiteren Personen stattfand (UA act. 319 Frage 25). Sie gab auf Frage an, diese Personen hätten die Drohung nicht mitbekommen.