Als Auslöser für die Drohung nannte sie den Umstand, dass sie den Beschuldigten über die Annullation der Hochzeit informiert habe, nachdem er sie aufgefordert gehabt habe, nirgends hinzugehen. Als Reaktion darauf soll er ihr mit den Worten, er werde sie zerschneiden, gedroht haben, sie umzubringen. Die Aussagen der Privatklägerin zur Todesdrohung des Beschuldigten zeugen damit in Würdigung der darin enthaltenen Realkennzeichen insgesamt von einer etwas höheren Qualität als ihr Aussagen zu den übrigen dem Beschuldigten gemachten Vorwürfen.