Vor Obergericht bestätigte die Privatklägerin auf Nachfrage, dass ihr der Beschuldigte am Morgen des 4. August 2014 damit gedroht habe, sie zu töten, falls sie die Hochzeit absagte. Als sie gesagt habe, dass sie die Anmeldung zurückgezogen habe, habe er sie bedroht. Sie habe das Zivilstandsamt bereits informiert, als sie das Kind abgetrieben habe. Dem Beschuldigten habe sie das aber erst bekannt gegeben, als die Gruppe zusammengekommen sei (gemeint: am Abend des 4. August 2014, vgl. dazu nachfolgend E. 8.).