7.2. Anlässlich der Einvernahme vom 27. August 2014 gab die Privatklägerin an, der Beschuldigte habe ihr am Morgen des Tags nach ihrer Rückkehr aus Deutschland gedroht, sie umzubringen, wenn sie ihn nicht heirate. Der Beschuldigte sei auch nach Hause gekommen. Sie habe am Morgen einen Arzttermin gehabt. Sie sei aus der Wohnung gegangen und der Beschuldigte sei ihr entgegengekommen. Er habe ihr gesagt, sie solle sich nirgends melden, nicht beim Standesamt und auch nicht bei der Polizei. Sie habe ihm mitgeteilt, dass sie bereits angerufen habe. Er habe ihr gesagt, dass er sie umbringen werde, dass er sie zerschneiden werde. Es werde nicht so bleiben, wie es sei (UA act.