Vor Obergericht gab die Privatklägerin auf den Vorhalt der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tätlichkeiten an, es sei teilweise sogar vor der Kundschaft passiert. Sie bestätigte die Richtigkeit ihrer im Untersuchungsverfahren zu Protokoll gegebenen Aussagen. Auf die Frage, ob es öfter im Geschäft oder in der Wohnung passiert sei, gab sie an, er habe sich mehr getraut, wenn sie alleine gewesen seien. Es sei mehr im Laden passiert, weil sie dort mehr Zeit verbracht hätten. Der Grund dafür seien ihre Zurückgezogenheit und ihre Trauer gewesen, die man ihr angesehen habe (Protokoll vom 21. Januar 2016 S. 15 f.).