6.2. 6.2.1. Die Privatklägerin gab anlässlich der Einvernahme vom 27. August 2014 zu Protokoll, der Beschuldigte habe sie gehalten und geschüttelt und gegen die Wand gestossen. Das sei mehrmals, mehrheitlich am Abend ab März, passiert. Nach der Häufigkeit der Schläge gefragt, gab sie an, es sei sogar im Geschäft passiert. Sie habe sich mit den Kunden über diese Sachen unterhalten wollen. Sogar die Kunden hätten es mitbekommen. Mehrheitlich sei es im Geschäft passiert. Dann seien sie nach Hause gegangen und der Beschuldigte habe dort weitergemacht.