Gemäss dem ärztlichen Bericht des Kantonspitals S._____ vom 19. Juni 2014 liess sich die Privatklägerin am 18. Juni 2014 auf der Notfallstation ambulant behandeln. Dabei wurden muskuloskelettale Rippenschmerzen in der linken unteren Thoraxapertur diagnostiziert und ein Druckschmerz sowie eine deutliche Krepitation am chostochontralen Übergang der Rippe 11 festgestellt. Im Bericht wurde festgehalten, der Druckschmerz der Privatklägerin im linken unteren und oberen Thorax sei erstmalig beim Heben schwerer Lasten aufgetreten. Im Ultraschall hätten sich keine Rippenfraktur und kein Pleuraerguss gezeigt (UA act. 390 f.).