Vor Obergericht gab die Privatklägerin zu Protokoll, der Beschuldigte sei mit seinem Fuss in der Weise an ihre Rippe gekommen, dass sie eine Rippenverletzung davongetragen habe. Er habe das bewusst gemacht. An das Datum könne sie sich nicht mehr genau erinnern. Sie sei am nächsten Tag zum Arzt gegangen. Daran, ob es vor dem Tritt Streit gegeben habe, erinnere sie sich nicht mehr (Protokoll vom 21. Januar 2016 S. 14 f.). 5.2.2. Die Aussagen der Privatklägerin erweisen sich als rudimentär. Sie hat weitgehend nur den ihr vom Beschuldigten in die Rippen versetzten Tritt sowie die Tatsache erwähnt, dass sie deswegen einige Tage später das - 24 -