Sie habe ins Spital gehen müssen. Aber es hätten keine Röntgenbilder gemacht werden können, da sie schwanger gewesen sei (UA act. 322). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. April 2015 gab die Privatklägerin erneut an, vom Beschuldigten an den Rippen verletzt worden zu sein (GA act. 178).