5.2. 5.2.1. Die Privatklägerin bestätigte anlässlich der Einvernahme vom 27. August 2014 ihre anlässlich der Einvernahme vom 5. August 2014 zu Protokoll gegebenen Aussagen, wonach sie vom Beschuldigten an den Händen festgehalten und mit dem Fuss in den Bauch getreten worden sei, sodass sie umgefallen sei. Sie habe deswegen drei Tage danach ins Spital gehen müssen. Auf die Frage, wann und wo sich dieser Vorfall zugetragen habe, gab sie an, er sei im Mai passiert. Sie wisse aber nicht mehr, ob es anfangs oder Ende Mai gewesen sei. Sie vermute, es sei Ende Mai/Anfang Juni gewesen. Sie habe ins Spital gehen müssen.