322 Frage 45). Sie bestätigte den Vorhalt, wonach sie anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 5. Augst 2014 ausgesagt habe, der Beschuldigte habe sie am Tag nach ihrem Geburtstag, d.h. am 11. Mai 2014, geschlagen und ihr den Vorwurf gemacht, weshalb sie noch nicht schwanger sei. Sie sei von ihm geschlagen worden, weil sie nicht schwanger geworden sei. Auf die Frage, ob es sich dabei um den soeben geschilderten Vorfall (gemeint: jener vom 11. Mai 2014) gehandelt habe, antwortete sie, sie sei nicht fit. Sie könne nicht sagen, wann genau es zeitlich und örtlich passiert sei. Aber es bestehe schon ein Zusammenhang (UA act. 321 f. Fragen 40, 43, 45, 46, 47).