Der Aufprall habe ihr Rückenschmerzen sowie eine Prellmarke am Rücken rechts verursacht, weshalb sie sich am 12. Mai 2014 habe in ärztliche Behandlung begeben müssen. Der Beschuldigte habe die Privatklägerin mit Wissen und Willen gegen das Bett gestossen und dabei mindestens in Kauf genommen, sie in der beschriebenen Art und Weise zu schädigen.