Das muss umso mehr gelten, als dass sie das Kind schliesslich abgetrieben haben will, weil es durch Vergewaltigung entstanden sein soll. Diesfalls wäre umso mehr zu erwarten gewesen, dass sie sich im erstmöglichen Zeitpunkt Gedanken zu einer möglichen Abtreibung gemacht und den positiven Test nicht einfach unbeachtet gelassen hätte. Dass sie dem Test keine weitere Bedeutung beimass, spricht in Würdigung dieser Umstände gegen die dem Beschuldigten vorgeworfenen Vergewaltigungen.