Frage 77). Es widerspricht einer vernünftigen Betrachtungsweise, dass eine junge Frau, die vergewaltigt worden ist, einem nach Ausbleiben der Menstruation durchgeführten und positiv ausgefallenen Schwangerschaftstest keine Beachtung schenkt. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wäre vielmehr zu erwarten gewesen, dass sich die Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses als prägender Moment im Leben der Privatklägerin niedergeschlagen hätte und von ihr unter Beschreibung der dabei empfundenen Gefühle entsprechend zu Protokoll gegeben worden wäre. Das muss umso mehr gelten, als dass sie das Kind schliesslich abgetrieben haben will, weil es durch Vergewaltigung entstanden sein soll.