Seine Behauptung wird durch das Bestätigungsschreiben von F._____ vom 26. November 2015 und dessen Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung vom 21. Januar 2016 (Protokoll S. 29 f.), wonach die Privatklägerin dem Beschuldigten damit gedroht habe, ihn ins Gefängnis zu bringen, wenn er weder den Laden auf sie überschreibe noch eine Zahlung von Fr. 150'000.00 leiste, gestützt. Die Privatklägerin gab demgegenüber an, lediglich den ihr vom Beschuldigten geschuldeten Lohn gefordert zu haben (Protokoll vom 21. Januar 2016 S. 13), was ihr Bruder, G._____, bestätigte (Protokoll vom 21. Januar 2016 S. 13 S. 51).