3.1.6.6. Fehlerquellen sind in den Aussagen der Privatklägerin nicht ersichtlich. - 18 - 3.1.6.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aussagen der Privatklägerin in Würdigung der darin enthaltenen Realkennzeichen sowie des Strukturvergleichs und der Konstanzanalyse von einer verhältnismässig schlechten Qualität zeugen. 3.1.7. 3.1.7.1. In einem nächsten Schritt sind die Entstehungsgeschichte der Aussagen der Privatklägerin sowie ihr Aussageverhalten insgesamt zu bewerten.