3.1.6.5. Bei der Konstanzanalyse, der die Aussagen der Privatklägerin in einem nächsten Schritt zu unterziehen sind, erweisen sich ihre rudimentären Angaben bezüglich der vier Vergewaltigungen, die sich der Beschuldigte im Schlafzimmer zuschulden kommen lassen haben soll, als konstant. Zu berücksichtigen ist indessen, dass sie ihre früheren Aussagen mehrheitlich nur auf Nachfrage hin kurz bestätigt hat, weshalb es von keiner grossen Schwierigkeit zeugt, ihnen eine Konstanz zu vermitteln. Das ist bei der Gewichtung dieses erfüllten Kriteriums zu berücksichtigen.