Die in den Aussagen der Privatklägerin spärlich enthaltenen und schwach ausgeprägten Realkennzeichen belegen damit eine verhältnismässig schlechte Aussagenqualität. Um diese abschliessend zu beurteilen, ist aber noch ein intraindividueller Vergleich anzustrengen, wozu im Nachfolgenden der Strukturvergleich und die Konstanzanalyse vorzunehmen sind. Schliesslich sind die Aussagen der Privatklägerin auf mögliche Fehlerquellen zu überprüfen.