Die Privatklägerin hat insofern eigene psychische Vorgänge geschildert, als dass sie ihr Empfinden bei den Vorfällen ausdrückte, indem sie angab, es habe einfach lang gedauert. Bei der Gewichtung dieses Realkennzeichens ist indessen zu berücksichtigen, dass ihr auch die Geschlechtsakte mit dem Beschuldigten, die sie eigentlich innerlich ablehnte, in Nachachtung ihrer «fraulichen Pflicht» aber über sich ergehen liess, lang vorgekommen sein dürften, sodass dieses Realkennzeichen nur beschränkt Rückschlüsse auf die Qualität ihrer Aussagen zu den Vergewaltigungsvorwürfen zulässt.