In Bezug auf die Geschehnisse rund um die eigentlichen Geschlechtsakte herum beschrieb die Privatklägerin, sie habe versucht, sich gegen den Beschuldigten zu wehren, aber sie habe keine Kraft gehabt. Auch diesbezüglich ist sie beschreibende Details dazu, wie sie sich gewehrt haben will und wie der Beschuldigte mit ihrer Gegenwehr umgegangen sein soll, sodass sie sich ihm schliesslich untergeben musste, schuldig geblieben. Auch Angaben dazu, wie er sie angeflucht haben soll, lassen sich in den Aussagen der Privatklägerin nicht finden. Wie er sie festgehalten haben soll (an beiden Armen), gab sie erst auf entsprechende Nachfrage hin an.