Es ist in diesem Zusammenhang auch schwer nachvollziehbar, wie sie durch den Aufprall mit ihrer Schulter auf dem Bett das Bewusstsein verloren haben soll und dies erst noch während einer so langen Zeit, dass der Beschuldigte unbemerkt den Geschlechtsverkehr an ihr vollziehen konnte. Sodann ist die Privatklägerin Ausführungen zu den Schmerzen, an denen sie nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gelitten haben will und die sie vom Duschen abgehalten haben sollen, schuldig geblieben.