Als sie zu sich gekommen sei, habe sie bemerkt, dass sie etwas zwischen den Beinen habe und es anschliessend auf der Toilette gesehen. Darüber hinaus habe sie ein ausgefallenes Haarbüschel festgestellt. Aufgrund ihrer Schmerzen habe sie nicht duschen können und sei zurück ins Bett gegangen. Wie sie der Beschuldigte gegen das Bett gestossen haben soll, schilderte sie nicht. Es ist in diesem Zusammenhang auch schwer nachvollziehbar, wie sie durch den Aufprall mit ihrer Schulter auf dem Bett das Bewusstsein verloren haben soll und dies erst noch während einer so langen Zeit, dass der Beschuldigte unbemerkt den Geschlechtsverkehr an ihr vollziehen konnte.