Auch hat sie nicht angegeben, wie sich die Gewalt, mit welcher sie der Beschuldigte zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll, dargestellt hat. Einzig in Bezug auf die Schreie, mit welchen sie ihre Ablehnung gegen die Handlungen des Beschuldigten zum Ausdruck gebracht haben will, gab sie das beschreibende Detail zu Protokoll, der Beschuldigte habe sie unterdrückt, indem er ihr ein Kissen oder seine Hand auf den Mund gehalten habe. Bei einem Vorfall im Schlafzimmer will die Privatklägerin bewusstlos gewesen sein. Sie sei ohnmächtig geworden, nachdem der Beschuldigte sie gegen das Bett gestossen und sie die Schulter angeschlagen habe. - 12 -