Zu den «inhaltlichen Besonderheiten» gehören ausgefallene Einzelheiten, die Schilderung von Nebensächlichkeiten, die Schilderung unverstandener Handlungselemente, indirekt handlungsbezogene Schilderungen, die Schilderung eigener psychischer Vorgänge sowie die Schilderung psychischer Vorgänge des Täters. Die «motivationsbezogenen Inhalte» umfassen die spontane Verbesserung der eigenen Aussage, das Eingeständnis von Erinnerungslücken, Einwände gegen die Richtigkeit der eigenen Aussage, Selbstbelastungen und Entlastungen - 11 -