Es seien Sachen, die man nicht einfach löschen könne. Es gebe Situationen, da sei man als Frau zwar nicht gewillt, aber es sei keine Gewalt dahinter. Aber es sei etwas anderes, wenn einen jemand mit Gewalt zwinge. Bei den anderen Vorfällen, bei denen sie nicht gewollt habe, habe es vielleicht keinen Streit gegeben und es sei deshalb auch nicht wichtig. Es bringe auch nichts, wenn sie ins Detail gehe. Aber bei diesen fünf bis sechs Malen seien eben wirklich Sachen passiert, die bei ihr eingebrannt seien und nicht gelöscht werden könnten (GA act. 176).