Auf die entsprechende Frage bestätigte sie, dass es der Beschuldigte während der Schwangerschaft akzeptierte, wenn sie sexuelle Kontakte mit ihm ablehnte. Eine sexuelle Intimität zu haben sei aber etwas anderes als eine Vergewaltigung. Das seien zwei Sachen. In diesem Sinne habe sie das so gemacht, das sei ihre frauliche Pflicht. Mit diesem Gedanken habe sie das so ergehen lassen. Aber sonst habe er es akzeptiert (GA act. 175). Auf die Frage, wie sie gerade auf die Zahl von fünf bis sechs Vergewaltigungen komme, führte sie aus, bei diesen fünf bis sechs Malen seien Sachen passiert, die im Hirn eingebrannt seien. Es seien Sachen, die man nicht einfach löschen könne.