Es habe keine Zukunft mit ihm gegeben (GA act. 169). Auf die Frage, wie der Beschuldigte reagiert habe, als er gehört habe, dass sie schwanger sei, antwortete sie, er habe das Kind natürlich gewollt und habe sich zu seinen Vorteilen gefreut. Danach gefragt, wie sie als Mutter auf diese Nachricht (gemeint: die Schwangerschaft) reagiert habe, gab sie an, sie habe sich sehr schlecht gefühlt. Sie habe gewusst, dass sie das Kind nicht gewollt habe und habe es nicht gebären wollen. Deshalb sei es ihr sehr schlecht gegangen (GA act. 173). Auf die entsprechende Frage bestätigte sie, dass es der Beschuldigte während der Schwangerschaft akzeptierte, wenn sie sexuelle Kontakte mit ihm ablehnte.