Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. April 2015 bestätigte die Privatklägerin ihre im Untersuchungsverfahren zu Protokoll gegebenen Aussagen im Wesentlichen. In Bezug auf das abgetriebene Baby gab sie an, das Kind sei nicht gewollt gewesen, deshalb habe sie es nicht austragen wollen. Sie sei im Spital gewesen und habe als Frau auch sehr darunter gelitten. Sie habe Gewissensbisse und werde diese immer mit sich herumtragen müssen. Aber sie habe gemerkt gehabt, dass es aus dem Beschuldigten keinen guten Vater und Lebenspartner gäbe. Es habe keine Zukunft mit ihm gegeben (GA act. 169).