Deshalb habe sie den Geschlechtsverkehr einfach mitgemacht. Auf die Frage, ob der Beschuldigte gewusst habe, dass sie beim Geschlechtsverkehr einfach mitgemacht habe, ihn aber eigentlich gar nicht gewollt habe, gab sie an, er habe schon gesagt, sie sei nicht so wie am Anfang. Die Frage, ob er bei den Vorfällen, bei denen er den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen vollzogen habe, gewusst habe, dass sie nicht gewollt habe, bejahte sie und gab an, sie habe geschrien. Auf die Frage, ob sie sich auch körperlich gewehrt habe, führte sie aus, sie habe es sicher versucht. Aber sie habe keine Kraft gehabt gegen ihn. Die Frage, ob es Personen gebe, mit denen sie über die Vorfälle gesprochen