erzähle nur einen Teil davon. Der Bruder des Beschuldigten und seine Familie hätten auch «von dem» mitbekommen. Deshalb möchte sie nicht darüber sprechen. Sie schäme sich, darüber zu reden. Sie sei wohl in der Schweiz, aber sie sei eine Kurdin. In der Nacht als sie gegen das Bett gestossen worden sei, sei sie zuvor ins Bett gegangen. Er sei dann zu ihr gekommen. Er habe mit ihr schlafen wollen und sie habe ihm gesagt, dass sie nicht wolle. Er sei trotzdem zu ihr gekommen. Sie sei aus dem Bett gekrochen. Er sei um das Bett gekommen, habe sie an den Haaren gezogen und sie gegen das Bett gestossen. Sie sei bewusstlos geworden.