3.1.5. Die Privatklägerin gab eingangs der Einvernahme vom 27. August 2014 bei der Staatsanwaltschaft Baden zu Protokoll, am 5. August 2014 (gemeint: anlässlich der polizeilichen Einvernahme) fast nichts von der Vergewaltigung erzählt zu haben, weil es in der Gesellschaft für einen schlechten Ruf sorge, wenn man vergewaltigt werde (UA act. 317). Auf die Frage, wie oft sie vom Beschuldigten zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei, gab sie an, es sei sechs oder sieben Mal passiert. Danach gefragt, wann es zu den Vorfällen gekommen sei, gab sie zu Protokoll, die Vorfälle hätten sich zugetragen, nachdem sie nach R._____ gezogen seien.