Zudem habe sie während des Geschlechtsakts geweint und um Hilfe geschrien, was der Beschuldigte zu verhindern versucht habe, indem er ihr ein Kissen oder die Hand auf den Mund gedrückt habe. Aufgrund der verbalen und physischen Gegenwehr der Privatklägerin habe der Beschuldigte gewusst, dass er den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen vollzogen habe.