1.4. Die vom Beschuldigten gegen das Urteil des Obergerichts vom 19. Mai 2016 erhobene Beschwerde in Strafsachen hiess das Bundesgericht mit Urteil 6B_760/2016 vom 29. Juni 2017 teilweise gut und wies die Sache zu neuer Beurteilung an das Obergericht zurück. -3- 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden erstattete am 4. September 2017 eine Stellungnahme.