1.3. Mit Urteil vom 19. Mai 2016 sprach das Obergericht den Beschuldigten der mehrfachen Vergewaltigung, der einfachen Körperverletzung, der Drohung, der versuchten Nötigung und der mehrfachen Tätlichkeit schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 120.00, einer Busse von Fr. 500.00 und der Bezahlung einer Genugtuung von Fr. 10'000.00 an A._____.