Die Kantonspolizei hat den Beschuldigten in 19 delegierten Einvernahmen ausführlich zum Marihuana-Handel befragt und mit weiteren Beweismitteln (u.a. Whatsapp-Chat zwischen Beschuldigtem und H.R.) konfrontiert. Auch ohne die nicht verwertbaren Telefonprotokolle hätte sie den Sachverhalt in alle Richtungen hin ausgeleuchtet, so dass der geständige Beschuldigte mit grösster Wahrscheinlichkeit ohnehin auf das geplatzte Geschäft zu sprechen gekommen wäre. Ohnehin hat der Beschuldigte sodann anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 21. Januar 2014 den ihm vorgeworfenen Sachverhalt in eigenen Worten bestätigt.