9.2. Die Kosten der auf die Strafe angerechneten Untersuchungshaft trägt der Staat. 10. 10.1. Der amtlichen Verteidigerin P._____ wird eine Entschädigung von Fr. 41'054.60 (inkl. Fr. 3'152.22 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 10.2. Dem amtlichen Verteidiger D._____ wird eine Entschädigung von Fr. 12'666.80 (inkl. Fr. 938.30 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen.