9. 9.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 5'000.00 b) den Kosten für Gutachten und Expertise Fr. 35'667.85 c) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 11'135.05 d) den Spesen von Fr. 11.90 e) andere Auslagen Fr. 578.20 Total Fr. 52'393.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a) – e) im Gesamtbetrag von Fr. 52'393.00 auferlegt.