17.3 Stunden vor dem 31. Dezember 2015 geleistet. Diese sind mit dem bis dahin geltenden Stundenansatz von Fr. 220.00 zu honorieren (= Fr. 3'806.00). Die ab 1. Januar 2016 geleisteten 29.4 Stunden sind hingegen nach dem neuen Stundentarif mit Fr. 200.00 abzugelten (= Fr. 5'880.00). Dies ergibt für die amtliche Verteidigung eine Entschädigung von Fr. 11'137.50 (Honorar von Fr. 9'686.00, Auslagen von Fr. 626.50 und 8% MWSt von Fr. 825.00) zu Lasten der Staatskasse. Die Entschädigung ist vom Beschuldigten im Umfang von einem Fünftel mit Fr. 2'227.50 zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.