10.2.3. Vorliegend enthält die Anlageschrift 8 Sachverhaltskomplexe. In allen diesen Sachverhaltskomplexen mit Ausnahme des Anklagepunkts 6 kommt es mindestens zu einer teilweisen Verurteilung (vgl. dazu DOMEISEN a.a.O., N. 6 zu Art. 426 StPO mit Hinweisen, wonach es nicht willkürlich sei, von einer Aufteilung der Verfahrenskosten abzusehen, wenn beispielsweise in 16 von 17 Anklagepunkten ein Schuldspruch erfolgt sei).